Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Vertragsparteien sind der umseitig genannte Mieter und Vermieter. Mindestmietdauer: 3 Tage

2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
Ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung und regelmäßige Hauptuntersuchung des Reisemobils als Selbstfahrvermietwagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

3. Reservierungen und Rücktritt
Wohnmobilreservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Mietvertrags durch den Vermieter verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen (siehe Punkt 4.) ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Tritt der Mieter vor vereinbartem Mietbeginn zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen:
Bei Rücktritt:

  • bis 50 Tage vor Mietbeginn - 30% des Gesamtpreises,
  • 49 bis 14 Tage vor Mietbeginn - 60% des Gesamtpreises,
  • ab 13 Tage vor Mietbeginn - 90% des Gesamtpreises.
  • Nichtabnahme des Reisemobils gilt als Rücktritt

4. Zahlung
Nach Bestätigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 200, - € an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist mindestens 4 Wochen vor Mietbeginn an den Vermieter zu leisten.

5. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei Reisemobilübernahme eine Kaution von 1.500,- € in bar oder per Kreditkarte beim Vermieter, die er bei einwandfreier Rückgabe des Reisemobils zurückerhält. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten.

6. Reisemobilüber- und Rückgabe
Falls nicht anders vereinbart, gilt:
Übernahme- und Rückgabeort ist der Firmenstandort des Vermieters. Das Reisemobil kann am Vortag des ersten Miettags um 18.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 12.00 Uhr. Kann das Reisemobil nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet bei Verschulden für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenen Schaden. Für verspätete Rückgaben ohne den Vermieter rechtzeitig zu unterrichten berechnen wir je angefangener Stunde 40,- €. Das Reisemobil wird vom Vermieter sauber und in einwandfreiem Zustand, sowie mit gefülltem Gas- und Kraftstofftank übergeben. Es ist in gleichem sauberem Zustand und mit gefülltem Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Reisemobil nicht gereinigt zurückgegeben, fallen für den Mieter folgende Reinigungskosten an:

  • Toilettenentleerung und Reinigung - 60,- €
  • Außenreinigung - 40,- €
  • Innenreinigung - Nach Aufwand, jedoch mind. 50,- €

Bei der Übergabe und Rücknahme des Reisemobils wird ein Übergabeprotokoll vom Vermieter im Beisein des Mieters ausgefüllt, auf dem der Zustand des Reisemobils festgehalten wird. Mieter und Vermieter sind verpflichtet Schäden und Wertminderungen des Reisemobils dem anderen unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe ist der Mieter in die Bedienung des Reisemobils und aller Ausstattungsgegenstände einzuweisen.

7. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 20 Jahre betragen. Er muss seit mindestens einem Jahr den Führerschein der Klasse B (alt 3) oder höher besitzen. Das Reisemobil darf nur vom Mieter selbst oder von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern bewegt werden, sofern letztere die Bedingungen des Mietvertrags erfüllen.

8. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet bei jedem Tanken

  • den Ölstand,
  • den Kühlwasserstand und
  • den Reifendruck

zu kontrollieren und ggf. nachzufüllen.
Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Reisemobilausmaße besondere Vorsicht walten zu lassen. Beim Zurücksetzen muss er sich von einer Hilfsperson einweisen lassen. Er hat auf die Durchfahrtshöhen zu achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen eventuellen Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten bzw. alles zu tun, damit ein solcher Schaden nicht entsteht.

9. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Reisemobil

  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
  • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, ausgenommen das mitgeführte Campinggas,
  • zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
  • zur Weitervermietung oder Verleihung

zu verwenden.

10. Auslandsfahrten
Mit Ausnahme der Türkei sind Auslandsfahrten in die europäischen Länder möglich. Außereuropäische Auslandsfahrten und Fahrten in die Türkei bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

11. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrsicherheit des Reisemobils zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50, - €, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Die Reparatur muss in einer geeigneten Spezial-/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine geeignete Werkstatt nicht zur Verfügung muss der Vermieter benachrichtigt werden.

12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat bei jedem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn

  • dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist,
  • Personen verletzt wurden,
  • der voraussichtliche Schaden 500, - € übersteigt,
  • sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können.

13. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am Reisemobil mit 1.500, - € je Schadensfall. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
  • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und –breiten
  • Zurücksetzen des Reisemobils ohne Einweisung durch eine Hilfsperson verursacht werden.

Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn

  • er Unfallflucht begangen hat,
  • der Schaden dadurch entstanden ist, dass ein nichtberechtigter Fahrer das Reisemobil benutzt hat,
  • das Reisemobil zu verbotenen Zwecken gebraucht wird,
  • das Reisemobil in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird.

Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden am Reisemobil, die keine Sachmängel sind, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen tatsächlicher Reisemobilübernahme bis –rückgabe.

14. Haftung des Vermieters
Schäden, die durch den Ersatz verschlissener Teile des Reisemobils entstehen, werden auf die Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt ebenso, wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißteile ausgeschlossen. Die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat.

15. Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken gespeichert werden. Der Vermieter darf diese Daten nur weitergeben, wenn

  • die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Teilen unrichtig sind,
  • das gemietete Reisemobil nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird,
  • Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.

16. Ergänzende Vereinbarungen
Alle ergänzenden Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.